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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. DEFINITIONEN
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstehen unter:
a. BRP: Bleekemolens Race Planet, unter denen die folgenden Unternehmen fallen: Race Planet Amsterdam, Race Planet Delft, Race Planet Zandvoort, und ihre Tochtergesellschaften.
b. Kunde: jede natürliche oder juristische Person, mit der BRP direkt oder indirekt eine Vereinbarung eingeht, einschließlich derjenigen, die an einer Veranstaltung von BRP teilnehmen oder sich daran beteiligen.
c. Veranstaltung: Dienstleistungen, Lieferungen, Tätigkeiten, die unter das Abkommen fallen.
d. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BRP.

2.1 ANWENDBARKEIT
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, und Vereinbarungen von BRP, soweit dies nicht ausdrücklich und schriftlich erfolgt.
2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder weitere Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt.
2.3 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sind oder vernichtet werden, wird damit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, und die betreffende Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die so nahe wie möglich an den Geltungsbereich der ursprünglichen Bestimmung herankommt.

3. OFFERTEN UND ANGEBOTE
3.1 Offerten und Angebote von BRP sind unverbindlich, insoweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 BRP ist nicht verpflichtet, seine Angebote zu halten, wenn der Kunde vernünftigerweise verstehen kann, dass die Offerte oder das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder eine Unterlassung enthält.
3.3 Die in einer Offerte oder einem Angebot angegebenen Preise gelten ausschließlich für die Mehrwertsteuer und andere Angaben der Regierung, einschließlich Versand- und Bearbeitungskosten, es sei denn, BRP gibt etwas anderes an.

4. DURCHFÜHRUNG UND ÄNDERUNG VON VEREINBARUNGEN
4.1 BRP ist berechtigt, eine Veranstaltung zu modifizieren, zu verschieben, zu stornieren und/oder alle zur Verfügung gestellten Ereignisse zu modifizieren oder durch eine gleichwertige Alternative zu ersetzen, die nach Auffassung von BRP festzulegen ist. Wenn BRP es für notwendig erachtet, für das ordnungsgemäße Funktionieren und/oder die Sicherheit von Personen, ohne dass BRP Entschädigung an den Kunden geschuldet ist.
4.2 BRP ist berechtigt, dritte in die Vertragsdurchführung einzubeziehen, ohne dass der Kunde darüber informiert wird.
4.3 BRP ist in der Lage, mehrere Veranstaltungen mit mehreren Kunden am selben Ort durchführen zu lassen, insoweit die Größe dieses Standorts die zulässt.
4.4 BRP ist befugt, den Kunden (und/oder den (gesetzlichen) Vertreter von Minderjährigen) zu verpflichten, einen Disclaimer zu unterzeichnen, bevor der Kunde an einer Veranstaltung teilnimmt. Wenn der Kunde diesen Haftungsausschluss nicht unterzeichnet, hat BRP das Recht, den Kunden von Teilnahme auszuschließen.

5. HAFTUNG
5.1 Die Teilnahme und Zutritt zu Standorte die BRP benutzt bei der Durchführung seiner Vereinbarungen (wie Schaltungen, Kart-Tracks, Paddocks, und Catering-Einrichtungen) erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
5.2 BRP haftet nicht für Schäden, die während eines Ereignisses entstehen, die direkt oder indirekt durch den Kunden entstanden sind, wie z.B. Verletzungen, Knochenbrüche, körperliche oder geistige Verletzungen, oder durch Tod verursachte Schäden.
5.3 BRP haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum.
5.4 Wenn BRP haftet, ist die Haftung von BRP auf den von der Versicherung gezahlten Betrag sowie auf die Höhe des Überschusses in den Versicherungsbedingungen beschränkt. Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung auf der Grundlage der Versicherung erfolgt, ist jede Haftung immer auf den Rechnungsbetrag mit einem Maximum von E10.000,- begrenzt.
5.5 Die Haftung von BRP ist jederzeit auf direkten Schaden begrenzt. BRP haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden.
5.6 Der Kunde ist sich bewusst, dass die Fahrzeuge bei einer Veranstaltung nicht nach dem Kfz-Haftpflicht Versicherungsgesetz (WAM) versichert sind. Im Falle von Kollisionen, Zusammenstöße und rücksichtslosem Fahren, infolge denen ein Schaden entsteht, kann der Gegenpartei den Kunden haftbar machen.
5.7 BRP kann den Kunden haftbar machen, wenn ein Fahrzeug (Kart, Quad, Buggy, Auto, Formel Auto, usw.) durch die sorglose Handhabung des Kunden  beschädigt wird.
5.8 Eltern oder gesetzliche Vertreter tragen jederzeit das volle Schadensrisiko, wenn ein Minderjähriger (<18 Jahre) eine Veranstaltung besucht oder daran teilnimmt, und nehmen diese erhöhte Risiko an.
5.9 BRP ist nicht verpflichtet, etwaige Schäden zu kompensieren, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wie es in Artikel 6 der Allgemeinen Bedingungen beschrieben ist. Darunter wird auch verstanden, dass der Kunde BRP falsche oder unvollständige Informationen zur Verfügung gestellt hat.
5.10 Haftungsbeschränkungen gemäß Artikel 5.1 bis einschließlich 5.9 gelten nicht, soweit Schäden welche durch Absicht oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit von BRP oder seiner Führungskräfte verursacht werden.
5.11 Hat der Kunde einen Haftungsausschluss unterzeichnet, so hat der Inhalt der Entschädigung stets Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. VERBINDLICHKEITEN KUNDE
6.1 Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, die Anweisungen, Aufforderungen, Vorschriften, und Hausregeln von BRP einzuhalten und die zur Verfügung gestellten Gegenstände als guten Vater zu behandeln.
6.2 Der Kunde stellt BRP stets alle Zusammenarbeit und Informationen zur Verfügung, die für BRP erforderlich oder nützlich sind, um die Dienstleistungen oder Lieferungen durchführen zu können.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Teilnahme an den Aktivitäten von BRP in guter Gesundheit zu sein. Der Kunde darf in keinem Fall bei gesundheitlichen Problemen wie Rücken-, Nacken-, Herzbeschwerden, Atemnot, Schwangerschaft, oder unter Einwirkung von Medikamenten, Drogen, oder Alkohol an einer Veranstaltung teilnehmen.
6.4 Haustiere sind bei einer Veranstaltung nicht erlaubt.
6.5 Wenn der Kunde Fahrzeuge wie Autos (wie Rennwagen, Formel Autos, PKW, Sportwagen usw.) im Sinne des Gesetzes antreibt, ist der Kunde verpflichtet, mindestens einen gültigen niederländischen Führerschein B oder im Falle ausländischer Teilnehmer einen gleichwertigen ausländischen Führerschein zu besitzen.
6.6 BRP ist berechtigt, den Kunden von der (weiteren) Teilnahme auszuschließen, wenn der Kunde keine Anweisungen oder Vorschreibungen einhält oder als der Kunde im Urteil von BRP nicht in der Lage ist, verantwortungsvoll an einer Veranstaltung teilzunehmen. Im Falle des Ausschlusses der Teilnahme, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrags, noch anderweitig auf Entschädigung für Schäden oder Kosten.

7. ZAHLUNGEN
7.1 Die Zahlung muss innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Der Kunde zahlt alle verbleibenden Beträge, die nach der Berechnung (zusätzliche Teilnehmer und/oder Verbrauch) innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum fakturiert werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.3 Wenn der Kunde mit der rechtzeitigen Zahlung einer Rechnung in Verzug bleibt, ist der Kunde von Rechtswegen automatisch in Verzug. Der Kunde schuldet dann ein Interesse von 1% pro Monat, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, in welchem Fall die gesetzlichen Zinsen zu zahlen sind.
7.4 Wenn der Kunde mit der rechtzeitigen Zahlung einer Rechnung in Verzug ist, hat BRP das Recht, die Vereinbarung aufzulösen und Stornogebühren gemäß Artikel 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berechnen.
7.5 Ist der Kunde nach Zahlungsverzug nachlässig, bleibt der fällige Betrag zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zu zahlen, kann BRP das Inkasso Einforderung ausstellen. In diesem Fall ist der Kunde neben der Zahlung des Auftraggebers und der zu zahlenden gesetzlichen Zinsen verpflichtet, alle außergerichtlichen (mindestens 15% des Auftraggebers) und eventuellen Gerichtskosten, zusätzlich zu den gesetzlichen Kosten auszugleichen.

8. STORNIERUNG
8.1.1 Für ein privates Programm (individuelle Race Experience/Kurs) haftet der Kunde für einen Prozentsatz des Rechnungsbetrages, wenn der Kunde eine Aktivität verschiebt oder storniert:
– Bei Verschiebung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 1 Mal kostenlos, weiter Verschiebungen zu einem Zuschlag von 25 %
– Bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung: 25% des Wertes des gebuchten Arrangements
– Bei Stornierung  oder Verschiebung innerhalb von 4 Wochen vor der Veranstaltung: 50% des Wertes des gebuchten Arrangements
– Bei Stornierung, Verschiebung, oder „No Show“ dem Tag vor der Veranstaltung oder am Tag der Veranstaltung: 100% des Wertes des gebuchten Arrangements.
8.1.2 Für separate private Aktivitäten/Eintrittskarten (also keine Programme, siehe 8.1.1) schuldet der Kunde 100% des Rechnungsbetrags, wenn der Kunde eine Aktivität storniert. Bei bereits geleisteten Zahlungen werden keine Rückerstattungen gewährt.
8.2.1 Für eine Gruppenvereinbarung (Race Planet Amsterdam und/oder Delft) haftet der Kunde für einen Prozentsatz des Rechnungsbetrages, wenn der Kunde eine Aktivität storniert:
– Bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung: 0% des Rechnungsbetrags
– Bei Stornierung bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50% des Rechnungsbetrags
– Bei Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100% des Rechnungsbetrags
– Änderung der Teilnehmerzahl ist mit maximal 10% möglich
8.2.2 Für eine Gruppenvereinbarung (Race Planet Zandvoort) haftet der Kunde für einen Prozentsatz des Rechnungsbetrages, wenn der Kunde eine Aktivität verschiebt oder storniert:
– Bei Stornierung nach Unterzeichnung des Angebots/der Vereinbarung: 25% des Rechnungsbetrags
– Bei Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor der Veranstaltung: 50% des Rechnungsbetrags
– Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor der Veranstaltung: 75% des Rechnungsbetrags
– Bei Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100% des Rechnungsbetrags
– Änderung der Teilnehmerzahl ist nicht möglich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
8.3 Für die Verpflegung von Gruppen Paketen haftet der Kunde für einen Prozentsatz des Rechnungsbetrags, wenn der Kunde die Anzahl der Personen vor der Veranstaltung ändert:
– Bei Änderungen bis zu einer Woche vor der Veranstaltung: 0% des Rechnungsbetrags
– Bei Änderungen innerhalb einer Woche vor der Veranstaltung: 100% des Rechnungsbetrags
8.4 Im Falle der Stornierung von Produkten, die ausdrücklich gekauft, bestellt, oder Waren mit dem Branding des Kunden, schuldet der Kunde den vollen Rechnungsbetrag.
8.5 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht, wenn BRP eine andere Vereinbarung mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart hat.

9. HÖHERE GEWALT
9.1 BRP ist jederzeit berechtigt, eine Veranstaltung oder einen Gegenstand wegen höherer Gewalt zu verschieben oder zu stornieren.
9.2 In der in Artikel 9.1 genannten Situation kann der Kunde keine Entschädigung verlangen.
9.3 Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass aus irgendeinem Grund höhere Gewalt vorliegt, kann er nicht an einer Veranstaltung oder einem Teil davon teilnehmen, gelten die Stornierungsbedingungen von Artikel 8.

10. SUSPENSION UND AUFLÖSUNG
10.1 BRP ist berechtigt, die Vereinbarung auszusetzen oder aufzulösen, wenn:
– Der Kunde seine Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachkommt.
– Der Kunde die Kaution nicht bezahlt hat.
– Es einen guten Grund gibt zu befürchten, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen kann.
10.2 Wenn der Kunde das Zahlungsmoratorium, die Schuldensanierung beantragt, der Konkurs beantragt wird, oder der Kunde seine Vermögensgegenstände nicht mehr frei entsorgen kann, ist BRP befugt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
10.3 Wenn BRP die Vereinbarung auflöst, sind alle Ansprüche des Kunden sofort zu entrichten. Unterbricht BRP die Erfüllung seiner Verpflichtungen, so behält es seine Ansprüche nach dem Gesetz und der Vereinbarung. BRP behält sich stets das Recht vor, vom Kunden Schadenersatz zu verlangen.

11. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
11.1 Der Kunde muss die Rechte an geistigem Eigentum von BRP stets vollständig respektieren.
11.2 BRP hat die Erlaubnis, Bilder und/oder Tonaufnahmen zu machen, auf denen der Kunde sichtbar ist, und diese öffentlich zu machen.

12. REKLAMATION
12.1 Reklamationen müssen schriftlich bekannt gemacht und innerhalb von 8 Tagen nach dem Auftreten der Beschwerden an BRP motiviert werden. Nach Ablauf dieser Frist wird dem Kunden die Auffassung unterstellt, dass er das gelieferte Produkt oder die Dienstleistung von BRP genehmigt hat.
12.2 Reklamationen über BRP-Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Kunde als genehmigt.

13. STREITIGKEITEN
13.1 Über alle Vereinbarungen und sonstigen Rechtsbeziehungen mit BRP gilt niederländisches Recht.
13.2 Streitigkeiten werden nur vom zuständigen niederländischen Gericht beigelegt. Als relativ kompetenter Richter wird das Gericht in Amsterdam gelten.
13.3 Der niederländische Text wird immer die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen

Impressum

Angaben gemäß § 5 tm

Kontakinformationen:
Circuit Zandvoort Incentives by Bleekemolen BV
Burgermeester van Alphenstraat 108
2041 KP Zandvoort
Niederlande
Tel: +31 (0)85-2737390
Email: [email protected]
Website: www.raceplanet.de

Registereneintrag:
Eingetragen im Handelsregister
Registergericht: Zandvoort, Niederlande
Registernummer: 34115865

Umsatzsteuer – ID:
Umsatzsteuer – Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
NL808577712B01

Verantwortlich für den Inhalt (gem. §55 Abs. 2 RStV)
Sebastiaan Bleekemolen

Geschäftsfürher:
Sebastiaan Bleekemolen

Bankverbindung:
IBAN: NL61INGB0008053511
BIC: INGBNL2A

Die folgenden Hinweise zur Verbraucherschlichtung und Online-Streitbeilegung gelten nur für Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union und berühren nicht die gesetzlichen Streitbeilegungsregelungen, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union bestehen können.

Die Circuit Zandvoort Incentives by Bleekemolen BV ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Auf dieser Plattform finden Verbraucher eine Liste von Verbraucherstreitbeilegungsstellen, die bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten behilflich sein können.